RP 55 ... die Fugenschnur für Brandschutzfugen

Die optimale Lösung für Neubau u. Gebäudesanierung

Die Mineralfaser-Dichtungsschnur (kurz Fugenschnur RP 55 genannt) für Fugendichtungen in Decken der Feuerwiderstandsklassen F 30 – F 120 sowie in tragenden und nichttragenden raumabschließenden Massivwänden der Feuerwiderstandsklassen F 30 – F 120 wurde für den Einsatz im Bereich von Brandschutzfugen differenziert für die Verwendung in Bewegungsfugen zwischen Massivbauteilen von Gebäuden geprüft (z. B. Scherfugen bis 55 mm Breite).


Brandschutz-Fuge F 90

Produktvorteile für die Praxis

nur eine Schnurlage bis F 90 erforderlich !
nur zwei Schnurlagen bis F 90 für Scherfugen erforderlich !
geringer Materialeinsatz und Arbeitsaufwand !
zulässig für Fugenbreiten bis 55 mm (Wand und Decke) zulässig !
zulässig für unbelastete und belastete Massivwände zulässig !
brennbare Fugenfüllungen brauchen nicht entfernt zu werden ! (gilt für den nicht durch die Fugenschnur/-schnüre ausgefüllten/benötigten Fugenraum)
keine Versiegelung aus brandschutztechnischen Gründen erforderlich ! (zusätzliche Versiegelungen sind zulässig ohne negativen Einfluss auf die Feuerwiderstandsdauer)


Brandschutzeigenschaften

Mineralfaserdichtungsschnur (kurz Fugenschnur RP 55 genannt) für Fugendichtungen in Decken der Feuerwiderstandsklassen F 30 – F 120 und in tragenden und nichttragenden raumabschließenden Massivwänden der Feuerwiderstandsklassen F 30 – F 120 gemäß DIN 4102 Teil 4 – 03/1994.

Prüfzeugnis Fugendichtungen
MFPA Leipzig Prüfzeugnis P-SAC 02/III-209 [2.799 KB]


Weitere Technische Informationen siehe
Systembeschreibung [810 KB]

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