"RP 55" für Brandschutzfugen

Die optimale Lösung für Neubau und Gebäudesanierung

Die Mineralfaser-Dichtungsschnur (kurz Fugenschnur RP 55 genannt) für Fugendichtungen in Decken der Feuerwiderstandsklassen F 30 – F 120 sowie in tragenden und nichttragenden raumabschließenden Massivwänden der Feuerwiderstandsklassen F 30 – F 120 wurde für den Einsatz im Bereich von Brandschutzfugen differenziert für die Verwendung in Bewegungsfugen zwischen Massivbauteilen von Gebäuden geprüft (z. B. Scherfugen bis 55 mm Breite).

Produktvorteile für die Praxis

  • nur eine Schnurlage bis F 90 erforderlich!
  • nur zwei Schnurlagen bis F 90 für Scherfugen erforderlich!
  • geringer Materialeinsatz und Arbeitsaufwand!
  • für Fugenbreiten bis 55 mm (Wand und Decke) zulässig!
  • für unbelastete und belastete Massivwände zulässig!
  • brennbare Fugenfüllungen brauchen nicht entfernt zu werden! (gilt für den nicht durch die Fugenschnur/-schnüre ausgefüllten/benötigten Fugenraum)
  • keine Versiegelung aus brandschutztechnischen Gründen erforderlich! (zusätzliche Versiegelungen sind zulässig ohne negativen Einfluss auf die Feuerwiderstandsdauer)

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Verwendbarkeitsnachweise

Allgemeine Bauartgenehmigung: Fugenschnur RP 55: Z-19.23-2098

Allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis: Fugenschnur RP 55: P-MPA-E-06-531 MPA NRW

Technische Parameter

Mineralfaserdichtungsschnur (kurz Fugenschnur RP 55 genannt) für Fugendichtungen in Decken der Feuerwiderstandsklassen F 30 – F 120 und in tragenden und nichttragenden raumabschließenden Massivwänden der Feuerwiderstandsklassen F 30 – F 120 gemäß DIN 4102 Teil 4 – 03/1994.

Mögliche Fugenanordnungen

    
Stoßfugen   Scherfugen

 

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